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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Kuneco

 

Stand: 17.08.2026

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Hundeschule Kuneco, insbesondere für Einzeltrainings, Gruppenstunden und -kurse, Hundewanderungen, Sozialkontaktstunden, Seminare und Workshops sowie den Erwerb und die Nutzung von 5er-, 8er- und 10er- Karten.

 

Vertragspartner ist:

 

Hundeschule Kuneco

Tabea Münzel

Ziegeleiweg 5, 04552 Borna

info@hundeschule-kuneco.com

015170102753

 

Mit der Buchung einer Leistung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB an.

 

2. Leistungsbeschreibung

Art, Umfang, Dauer, Ort und Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website oder aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Die Hundeschule Kuneco ist berechtigt, den Ablauf einer Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs an die jeweiligen Gegebenheiten, die Gruppenzusammensetzung und die Bedürfnisse der teilnehmenden Hunde anzupassen.

 

3. Vertragsschluss und Buchung

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Buchung erfolgt über das Kontaktformular der Hundeschule Kuneco, per E-Mail oder telefonisch. Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Hundeschule Kuneco zustande. Der Kunde wird vor Abgabe seiner Buchung über die wesentlichen Vertragsinhalte und den Gesamtpreis informiert. Bei einer Buchung für mehrere Teilnehmer übernimmt der buchende Kunde die Verpflichtungen aus der Buchung für die von ihm angemeldeten weiteren Teilnehmer, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

4. Gesundheit und Impfungen

 

An Veranstaltungen der Hundeschule Kuneco dürfen grundsätzlich nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen und ihrem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Hundeschule Kuneco kann insbesondere einen Impfschutz gegen folgende Erkrankungen verlangen: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Erkrankte oder ansteckende Hunde dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der ersten Teilnahme den Heimtierausweis bzw. Impfpass auf Verlangen vorzulegen. Änderungen des Gesundheitszustandes, insbesondere ansteckende Erkrankungen, sind der Hundeschule Kuneco unverzüglich mitzuteilen.

 

5. Pflichten des Hundehalters

 

Der Hundehalter trägt während der Veranstaltung die Verantwortung für seinen Hund und hat die Anweisungen des Trainers zu beachten. Vor Beginn einer Veranstaltung sind insbesondere folgende Besonderheiten mitzuteilen:

- aggressives oder auffälliges Verhalten

- Beißvorfälle

- ausgeprägtes Angst- oder Stressverhalten

- Unverträglichkeiten mit Menschen oder Hunden

- relevante gesundheitliche Einschränkungen

- sonstige für die Durchführung des Trainings wichtige Besonderheiten

- Läufigkeit einer Hündin

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, sich gegenüber anderen Teilnehmern, Personen und Hunden rücksichtsvoll zu verhalten. Der Hund ist so zu führen, dass eine Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung anderer Personen oder Tiere vermieden wird.

 

6. Hundehalterhaftpflichtversicherung

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Die Hundeschule Kuneco ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen. Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

 

7. Verhalten auf dem Trainingsgelände

Das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden sind auf dem Trainingsgelände und an sonstigen Trainingsorten nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers gestattet. Die Teilnehmer haben die Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten zu beachten. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund keine anderen Personen oder Tiere gefährdet. Verunreinigungen des Trainingsgeländes oder der Gebäude sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen. Hundekot des eigenen Hundes ist vom Hundehalter zu entfernen. Beschädigungen an Einrichtungen, Gebäuden oder sonstigen Gegenständen der Hundeschule Kuneco sind unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung vor Beginn der jeweiligen Leistung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Hundeschule Kuneco die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungsausgleich verweigern. Die gesetzlichen Rechte der Hundeschule Kuneco bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

 

9. Einzeltraining, Gruppenstunden und Seminare

 

9.1 Einzeltraining

Einzeltrainings werden für einen individuell vereinbarten Termin gebucht.

 

9.2 Offene Gruppen

Offene Gruppenstunden finden regelmäßig mit wechselnden Teilnehmern statt. Die Anmeldung erfolgt für jede einzelne Unterrichtsstunde, die Bezahlung folgt einzeln oder über 10er-Karten. Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich.

9.3 Geschlossene Gruppenkurse

Geschlossene Gruppenkurse sind Kurse mit einer festen Teilnehmergruppe und einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten. Hierzu gehören insbesondere Welpenkurse, Junghundekurse und Erziehungskurse. Ein nachträglicher Einstieg ist nicht möglich. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt und nicht erstattet werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Die Hundeschule Kuneco kann im Einzelfall aus Kulanz eine Ersatzlösung anbieten.

9.4 Seminare und Workshops

Für Seminare und Workshops gelten die jeweils ausgeschriebenen Veranstaltungsbedingungen. Die Hundeschule Kuneco kann für Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festlegen. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Hundeschule Kuneco die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für die nicht erbrachte Veranstaltung vollständig erstattet.

9.5 Absage durch den Teilnehmer

Eine Absage oder Verschiebung eines Einzeltrainings oder einer Gruppenstunde muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin fällt keine Vergütung an. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden, aber mindestens 12 Stunden vor dem Termin können 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet werden. Bei einer Absage weniger als 12 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann die volle Vergütung berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Die Absage hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Kuneco.

 

9.6 Absage durch die Hundeschule

Die Hundeschule Kuneco kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, unzumutbarer Wetterbedingungen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände, absagen oder verschieben. Bei einer Absage durch die Hundeschule wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann die ausgefallene Leistung nicht nachgeholt werden, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die nicht erbrachte Leistung erstattet.

 

10. Rücktritt von geschlossenen Kursen, Seminaren und Workshops

Der Teilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule Kuneco. Sofern kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht, gelten folgende Stornobedingungen:

- Rücktritt mehr als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

- Rücktritt mehr als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Veranstaltungsgebühr

- Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Veranstaltungsgebühr

 

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Die Hundeschule Kuneco berücksichtigt ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die aufgrund einer anderweitigen Vergabe des Platzes erzielt wurden. Die Stornogebühr kann entfallen, wenn der Teilnehmer einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt und dieser den Platz vollständig übernimmt. Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

 

11. 8er- und 10er-Karten

 

8er- und 10er-Karten berechtigen zur Inanspruchnahme der auf der jeweiligen Karte bezeichneten Leistung. Die Karten sind ab dem Kaufdatum 12 Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Kaufdatum. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können nicht genutzte Einheiten grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung nicht genutzter Einheiten erfolgt grundsätzlich nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen. Bereits genutzte Einheiten werden nicht erstattet. Die Karten sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung auf eine andere Person kann nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule Kuneco im Einzelfall gestattet werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz gewährt werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Kann die Hundeschule Kuneco die mit der Karte verbundenen Leistungen dauerhaft nicht mehr anbieten, werden noch nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt.

 

12. Abbruch oder Ausschluss durch die Hundeschule

Die Hundeschule Kuneco kann die Teilnahme eines Kunden oder Hundes aus wichtigem Grund ablehnen oder eine laufende Veranstaltung abbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

- eine erhebliche Gefährdung anderer Personen oder Hunde besteht

- wesentliche Angaben über den Hund nicht mitgeteilt wurden

- erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind

- der Hund an einer ansteckenden Erkrankung leidet

- Anweisungen des Trainers wiederholt nicht beachtet werden

- das Verhalten des Teilnehmers eine Fortsetzung der Veranstaltung unzumutbar macht

 

Soweit die Hundeschule Kuneco den Abbruch zu vertreten hat und die Leistung nicht erbracht wurde, wird die Vergütung für den nicht erbrachten Teil erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

13. Haftung der Hundeschule Kuneco

Die Hundeschule Kuneco haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule Kuneco bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule Kuneco auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

14. Foto- und Videoaufnahmen

Teilnehmer dürfen während der Veranstaltungen grundsätzlich keine Bild- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern, Trainern oder sonstigen Personen anfertigen oder veröffentlichen, sofern hierfür keine entsprechende Einwilligung oder sonstige rechtliche Grundlage besteht. Die Hundeschule Kuneco kann während Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen anfertigen. Soweit für die Anfertigung oder Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

 

15. Unterrichtsmaterialien und Online-Inhalte

Unterrichtsunterlagen, Handouts, Videos, Online-Kurse und sonstige von der Hundeschule Kuneco zur Verfügung gestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung der Hundeschule Kuneco nicht gestattet.

 

16. Änderung des Veranstaltungsortes

Die Hundeschule Kuneco kann den Veranstaltungsort aus organisatorischen oder sachlichen Gründen ändern. Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

 

17. Erfolg der Ausbildung

 

Die Hundeschule Kuneco schuldet eine fachgerechte Durchführung der gebuchten Leistung, jedoch keinen bestimmten Ausbildungserfolg. Der Erfolg der Hundeausbildung hängt wesentlich von der Mitarbeit, Umsetzung und den individuellen Voraussetzungen von Hund und Halter ab.

 

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Hundeschule Kuneco.

 

19. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Kuneco

 

Stand: 17.08.2026

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Hundepension Kuneco, insbesondere für Tagesbetreuung, Betreuung mit Übernachtung sowie vereinbarte Zusatzleistungen.

Vertragspartner ist:

Hundepension Kuneco

Tabea Münzel

Ziegeleiweg 5, 04552 Borna

info@hundeschule-kuneco.com

015170102753

Mit der Buchung einer Betreuungsleistung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB an.

2. Betreuungsvertrag

Zusätzlich zu diesen AGB wird für jeden Hund ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Im Betreuungsvertrag werden insbesondere die persönlichen Daten des Hundehalters, Angaben zum Hund, Gesundheitsinformationen, Fütterung, Medikamente, Notfallkontakte sowie gegebenenfalls tierärztliche Vollmachten festgehalten.

Bei Widersprüchen zwischen individuellen Vereinbarungen im Betreuungsvertrag und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

3. Vertragsschluss und Buchung

Die Darstellung der Betreuungsangebote auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Die Buchung erfolgt über das Buchungsportal oder nach individueller Vereinbarung per E-Mail, telefonisch oder in Textform.

Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Betreuungsvertrages ab.

Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Hundepension Kuneco zustande.

Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere den Betreuungszeitraum und den vereinbarten Preis.

4. Angaben zum Hund

Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über den zu betreuenden Hund zu machen.

Insbesondere sind relevante Angaben zu folgenden Punkten mitzuteilen:

  • Alter und Geschlecht

  • Rasse bzw. Rassemischung

  • Gesundheitszustand

  • Erkrankungen

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Medikamente

  • besondere Ernährungsanforderungen

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Aggressionsverhalten

  • Beißvorfälle

  • Ängste und Stressverhalten

  • Flucht- oder Jagdverhalten

  • Unverträglichkeiten mit Menschen oder anderen Hunden

  • Läufigkeit

  • sonstige für die Betreuung relevante Besonderheiten

Änderungen dieser Angaben sind der Hundepension Kuneco unverzüglich mitzuteilen.

5. Betreuungsvertrag und Aufnahmebogen

 

Der Kunde ist verpflichtet, den von der Hundepension Kuneco bereitgestellten Betreuungsvertrag bzw. Aufnahmebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Die Hundepension darf die Betreuung ablehnen, wenn wesentliche Informationen nicht bereitgestellt werden oder erforderliche Unterlagen fehlen.

6. Gesundheit, Impfungen und Parasiten

Der Hund muss über einen gültigen und seinem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen.

Die Hundepension Kuneco kann insbesondere einen Impfschutz gegen

  • Staupe

  • Hepatitis

  • Leptospirose

  • Parvovirose

  • Tollwut

verlangen.

Der Impfpass bzw. Heimtierausweis ist bei Aufnahme auf Verlangen vorzulegen.

Der Hund muss bei Aufnahme frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.

Erkrankte oder ansteckende Hunde können zum Schutz anderer Hunde und Personen nicht aufgenommen werden.

Während des Aufenthalts auftretende Erkrankungen oder der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung sind unverzüglich zu behandeln bzw. tierärztlich abklären zu lassen.

7. Betreuungszeiten

Die regulären Bring- und Abholzeiten sind täglich von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Bring- und Abholzeiten außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

Für Termine außerhalb der regulären Betreuungszeiten kann eine zusätzliche Gebühr berechnet werden, sofern diese vorab vereinbart oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesen wurde.

8. Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung umfasst die Betreuung des Hundes innerhalb des vereinbarten Betreuungstages.

Der Hund ist innerhalb der vereinbarten Bring- und Abholzeiten zu bringen und abzuholen.

Eine Verlängerung der Tagesbetreuung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Wird der Hund nicht rechtzeitig abgeholt, kann die Hundepension eine zusätzliche Betreuungsvergütung berechnen, sofern diese vorab vereinbart oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesen wurde.

Bei einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Abholzeit kann, sofern der Hund weiter betreut werden muss, ein weiterer Betreuungstag bzw. eine zusätzliche Übernachtung berechnet werden.

9. Übernachtungsbetreuung

Bei einer Übernachtungsbetreuung wird der Hund für den vereinbarten Zeitraum einschließlich der vereinbarten Übernachtungen aufgenommen.

Der vereinbarte Betreuungszeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten möglich.

10. Betreuung und Unterbringung

Die Hundepension Kuneco betreut und versorgt die aufgenommenen Hunde entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Betreuung umfasst insbesondere eine angemessene Versorgung mit Wasser und Futter, Pflege, Betreuung, Bewegung und eine geeignete Unterbringung.

Die Form der Unterbringung richtet sich nach dem gebuchten Angebot, dem individuellen Hund sowie den tatsächlichen Gegebenheiten.

Die Hundepension entscheidet unter Berücksichtigung des Tierwohls und der Sicherheit aller Beteiligten, ob Hunde gemeinsam oder getrennt betreut werden.

Nicht aneinander gewöhnte Hunde werden nicht ohne angemessene Aufsicht zusammengeführt.

11. Fütterung

Der Kunde stellt der Hundepension alle für die Fütterung notwendigen Informationen zur Verfügung.

Individuelles Futter, Diätfutter oder besondere Futtermittel sind grundsätzlich vom Kunden in ausreichender Menge bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde hat insbesondere auf Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Fütterungsvorgaben hinzuweisen.

12. Medikamente

Benötigt ein Hund regelmäßig Medikamente, sind diese in ausreichender Menge sowie mit eindeutigen Angaben zur Dosierung und Verabreichung zu übergeben.

Der Kunde informiert die Hundepension über alle relevanten Medikamente und gesundheitlichen Besonderheiten.

Die Verabreichung erfolgt entsprechend den im Betreuungsvertrag vereinbarten Angaben.

13. Tierärztliche Versorgung und Notfälle

Bei einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes während des Aufenthalts wird der Kunde bzw. die benannte Notfallkontaktperson unverzüglich informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Ist eine unverzügliche tierärztliche Behandlung erforderlich und der Kunde oder die Notfallkontaktperson nicht rechtzeitig erreichbar, ist die Hundepension berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen bzw. die erforderliche Behandlung zu veranlassen.

Der Kunde ermächtigt die Hundepension, in einem medizinischen Notfall die zum Schutz des Hundes erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Die Kosten einer tierärztlichen Untersuchung oder Behandlung trägt der Kunde, soweit die Ursache nicht von der Hundepension zu vertreten ist.

14. Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen können in der Hundepension Kuneco grundsätzlich nicht betreut werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundepension Kuneco bei der Buchung über eine bestehende oder unmittelbar bevorstehende Läufigkeit der Hündin zu informieren.

Wird eine Hündin während des Aufenthalts läufig, ist die Hundepension Kuneco berechtigt, die Betreuung aus Sicherheits- und Organisationsgründen vorzeitig zu beenden und die Abholung der Hündin durch den Kunden oder eine bevollmächtigte Person zu verlangen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Hündin in diesem Fall schnellstmöglich abzuholen.

Die gesetzlichen Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

15. Verhaltensauffälligkeiten

Der Kunde hat die Hundepension vollständig über bekannte Verhaltensauffälligkeiten zu informieren.

Dies gilt insbesondere für:

  • Aggressionsverhalten

  • Beißvorfälle

  • Ressourcenverteidigung

  • ausgeprägte Ängste

  • Fluchtverhalten

  • Jagdverhalten

  • Unverträglichkeiten

  • sonstige sicherheitsrelevante Verhaltensweisen

Werden wesentliche Eigenschaften des Hundes verschwiegen, kann die Betreuung aus Sicherheitsgründen abgelehnt oder beendet werden.

16. Stornierung einer Tagesbetreuung durch den Kunden

Die Tagesbetreuung wird ausschließlich über eine 10er-Karte gebucht und abgerechnet. Für jeden in Anspruch genommenen Betreuungstag wird eine Einheit der 10er-Karte verwendet.

Eine gebuchte Tagesbetreuung kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Die entsprechende Einheit der 10er-Karte bleibt in diesem Fall erhalten.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden, aber mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin werden 50 % einer Einheit der 10er-Karte angerechnet.

Bei einer Absage weniger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin oder bei Nichterscheinen wird eine vollständige Einheit der 10er-Karte angerechnet.

Die Absage muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage bei der Hundepension Kuneco.

Kann der frei gewordene Betreuungsplatz anderweitig vergeben werden, kann die Hundepension Kuneco aus Kulanz auf die Anrechnung der Einheit bzw. eines Teils der Einheit verzichten.

Bei Erkrankung des Hundes gelten grundsätzlich die gleichen Stornierungsfristen. Bei ansteckenden Erkrankungen darf der Hund nicht zur Betreuung gebracht werden.

17. Stornierung einer Übernachtungsbetreuung durch den Kunden

Die Stornierung einer gebuchten Übernachtungsbetreuung muss in Textform erfolgen.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Hundepension.

Sofern kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht, gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung mehr als 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei

  • Stornierung 8 bis einschließlich 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises

  • Stornierung weniger als 8 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Kann der reservierte Betreuungsplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung eines etwaigen Schadens berücksichtigt.

Stellt der Kunde einen geeigneten Ersatzkunden, der den gesamten reservierten Zeitraum übernimmt, kann die Stornogebühr entfallen, soweit der Hundepension dadurch kein Schaden verbleibt.

18. Erkrankung vor Beginn des Aufenthalts

Erkrankt der Hund vor Beginn des gebuchten Aufenthalts, hat der Kunde die Hundepension unverzüglich zu informieren.

Bei einer ansteckenden Erkrankung darf der Hund nicht aufgenommen werden.

Die vereinbarten Stornobedingungen gelten grundsätzlich auch im Krankheitsfall.

Die Hundepension kann aus Kulanz eine Umbuchung auf einen späteren verfügbaren Zeitraum oder eine Gutschrift anbieten.

Ein Anspruch auf eine Kulanzregelung besteht nicht.

 

19. Stornierung oder Beendigung durch die Hundepension

 

Die Hundepension Kuneco kann eine Betreuung aus wichtigem Grund ablehnen oder vorzeitig beenden.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Tiere besteht,

  • wesentliche Eigenschaften oder Erkrankungen des Hundes verschwiegen wurden,

  • erforderliche Impf- oder Gesundheitsnachweise fehlen,

  • der Hund an einer ansteckenden Erkrankung leidet,

  • die Betreuung aus gesundheitlichen, tierschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht verantwortbar ist,

  • der Kunde trotz Aufforderung erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht bereitstellt.

Soweit die Hundepension die Beendigung zu vertreten hat, wird die Vergütung für nicht erbrachte Betreuungsleistungen erstattet.

20. Abholung

Der Kunde verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Kann der Kunde den Hund nicht selbst abholen, ist die abholende Person der Hundepension vorher mitzuteilen.

Bei verspäteter Abholung kann eine zusätzliche Betreuungsgebühr berechnet werden, sofern diese vorab vereinbart oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesen wurde.

21. Nichtabholung

Wird der Hund nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums nicht abgeholt, wird die Hundepension zunächst versuchen, den Kunden sowie eine benannte Notfallkontaktperson zu erreichen.

Für die weitere Betreuung können die vereinbarten bzw. aktuell geltenden Betreuungspreise berechnet werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

22. Erreichbarkeit des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, während des Aufenthalts unter einer aktuellen Telefonnummer erreichbar zu sein oder eine erreichbare Notfallkontaktperson zu benennen.

Änderungen der Kontaktdaten sind der Hundepension unverzüglich mitzuteilen.

23. Hundehalterhaftpflichtversicherung

 

Der Kunde verpflichtet sich, für den betreuten Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Hundepension als Voraussetzung verlangt wird.

Die Hundepension kann einen entsprechenden Versicherungsnachweis verlangen.

Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

24. Haftung der Hundepension

Die Hundepension Kuneco haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Für sonstige Schäden haftet die Hundepension bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundepension auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

25. Mitgebrachte Gegenstände

Der Kunde stellt die für den Aufenthalt erforderlichen Gegenstände wie Leine, Halsband bzw. Geschirr, Futter, Medikamente und gegebenenfalls weitere notwendige Gegenstände zur Verfügung.

Der Kunde sollte nur für die Betreuung erforderliche Gegenstände mitgeben.

Für mitgebrachte Gegenstände haftet die Hundepension nach den gesetzlichen Vorschriften.

26. Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, insbesondere besondere Fütterung, Medikamentengabe, Einzelbetreuung, zusätzliche Spaziergänge oder Bring- und Abholservice, werden nur nach Vereinbarung erbracht und können gesondert berechnet werden.

Die jeweiligen Preise werden dem Kunden vor Durchführung der Zusatzleistung mitgeteilt, soweit dies möglich ist.

27. Foto- und Videoaufnahmen

Die Hundepension Kuneco kann während des Aufenthalts Foto- oder Videoaufnahmen des betreuten Hundes anfertigen.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Kunde oder andere Personen erkennbar sind, erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

28. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Hundepension Kuneco.

29. Änderung des Betreuungsortes

Die Hundepension Kuneco kann den Betreuungsort aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen ändern.

Der Kunde wird über wesentliche Änderungen informiert.

30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

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